AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichungen von diesen Bedingungen oder Nebenabreden mit Vertreter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Konstruktionen, Abmessungen, Gewichte, technische Daten
alle zeichnerischen Darstellungen, Maße, Gewichte oder technische Angaben sind unverbindlich. Konstruktions- und Werkstoffänderungen bleiben dem Fortschritt und unserer Wahl vorbehalten.
Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.
3. Preise
Unsere schriftlich genannten Preise sind verbindlich gemäß gültiger Preisliste bzw. Angabe der Befristung auf der Auftragsbetätigung. Die angegebenen Preise sind freibleibend und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sollte zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung eine Erhöhung der Herstellkosten infolge Materialverteuerung oder Lohnerhöhung und der gleichen eintreten, sind wir berechtigt und behalten uns vor, eine entsprechende Abänderung unserer Preise zu verlagern.
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Herstellerbetrieb und ausschließlich Verpackung, Porto und Versicherungskosten.
4. Lieferverpflichtung, Lieferzeit
Genannte Lieferzeiten werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Im falle einer Lieferverzögerung werden keine Schadensersatzansprüche von Seiten des Bestellers anerkannt. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne eine angemessene Nachfrist gestellt zu haben.
5. Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
Bei Überschreitung der Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen und Spesen vom Fälligkeitstage an zu berechnen, wobei die üblichen Kreditbedingungen der deutschen Banken und Sparkassen gelten.
Richtiggestellte Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigung und Rechnungen müssen anerkannt werden.
Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüchen zurückzuhalten.
6. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung
Gelieferte Ware bleibt - auch im verarbeiteten Zustand - bis zum völligen Ausgleich der zustehenden Forderung unser Eigentum. Bei Veräußerung der Ware tritt an deren Stelle unsern Anspruch gegen den Drittschuldner auch ohne ausdrückliche Zession.
7. Gewährleistung
Bei erkannten Mängeln oder Unvollständigkeiten müssen die Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Der Käufer hat bei Mängelrügen das Recht auf Ersatzanspruch oder Gutschrift, jedoch in der Regelung nur nach unserer Wahl. Ausgeschlossen sind später eingehende Rügen. Das gleiche gilt, wenn die Ware bereits in Gebrauch genommen ist. Der Anspruch auf Gewährleistungsansprüche erlischt bei Beschädigung oder Einwirkungen dritter Person, unsachgemäßen Montagen, Überbeanspruchungen so wie chemische Einflüsse und Folgen höherer Gewalt.
Rechnungen für Instandsetzungen durch Dritte werden nicht anerkannt.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wesel.



